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   VG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 K 1164/17   

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VG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 K 1164/17 (https://dejure.org/2019,27426)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.03.2019 - 12 K 1164/17 (https://dejure.org/2019,27426)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. März 2019 - 12 K 1164/17 (https://dejure.org/2019,27426)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2018 - 1 A 2517/16

    Kürzung der Versorgungsbezüge eines Berufssoldaten wegen Versorgungsausgleichs;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 K 1164/17
    Auch eine Aussetzung nach § 94 VwGO wegen der Anhängigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen den Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.02.2018 (1 A 2517/16) ist nicht angezeigt.

    Streitgegenstand des derzeit beim Bundesverfassungsgericht anhängigen Verfassungsbeschwerdeverfahrens ist nach dem Vortrag des Klägers nicht die Verfassungswidrigkeit des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG, sondern der Nichtzulassungsbeschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 13.02.2018 (1 A 2517/16).

    Unerheblich ist deshalb, dass auch in diesem Zusammenhang eine pflichtgemäße Ermessensausübung erforderlich ist (vgl. zum Ganzen BayVGH, Beschl. v. 21.12.2018 - 14 B ZB 18.1000 - juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.02.2018 - 1 A 2517/16 - juris; VG Würzburg, Urt. v. 22.03.2018 - W 1 K 17.384 - juris m.w.N).

    Sie konnten vor der Berufung auf diese Möglichkeit im Rahmen einer Versorgungsauskunft ermitteln, ob die zu erwartenden Versorgungsbezüge ausreichend sind und auf dieser Basis eine freiwillige Entscheidung treffen (vgl. zum Ganzen BayVGH, Beschl. v. 21.12.2018 - 14 B ZB 18.1000 - juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.02.2018 - 1 A 2517/16 - juris; VG Würzburg, Urt. v. 22.03.2018 - W 1 K 17.384 - juris; jeweils m.w.N).

    Darüber hinaus können sie die Nachteile mit den nicht unwesentlichen Vorteilen einer Zurruhesetzung nach dem SKPersStruktAnpG abwägen (vgl. hierzu im Einzelnen OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.02.2018 - 1 A 2517/16 - juris Rn. 23).

    Eine Verfassungswidrigkeit ergibt sich auch nicht für den (Teil)Zeitraum ab dem Überschreiten der besonderen Altersgrenze; vielmehr hält sich die Unanwendbarkeit der Vorschrift im Fall der Zurruhesetzungen nach dem SKPersStruktAnpG auch insoweit und insgesamt im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen (vgl. zum Ganzen BayVGH, Beschl. v. 21.12.2018 - 14 B ZB 18.1000 - juris vom 21.12.2018 a.a.O., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.02.2018 - 1 A 2517/16 - juris; VG Würzburg, Urt. v. 22.03.2018 - W 1 K 17.384 - juris, jeweils m.w.N).

  • VG Würzburg, 22.03.2018 - W 1 K 17.384

    Kürzung der Versorgungsbezüge wegen Versorgungsausgleich - Berufssoldat

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 K 1164/17
    Es bedarf zur Erreichung des Klageziels in Form der ungekürzten Gewährung von Versorgungsbezügen nicht auch zusätzlich der Aufhebung der bestandskräftigen Kürzungsbescheide vom 16.06.2014 und vom 21.01.2015, weil die Vorschrift des § 55c Abs. 1 Satz 3 SVG nach Überzeugung des Gerichts davon ausgeht, dass eine bestandskräftige Kürzung der Versorgungsbezüge verfahrensrechtlich bestehen bleiben kann und die Kürzung für den in der Vorschrift genannten Zeitraum lediglich materiell- und verfahrensrechtlich ausgesetzt wird, wofür auch der insoweit klare Gesetzeswortlaut - Aussetzung im Gegensatz etwa zu Aufhebung oder Änderung - spricht (vgl. VG Würzburg, Urt. v. 22.03.2018 - W 1 K 17.384 - juris m.w.N, auch zur Gegenansicht).

    Unerheblich ist deshalb, dass auch in diesem Zusammenhang eine pflichtgemäße Ermessensausübung erforderlich ist (vgl. zum Ganzen BayVGH, Beschl. v. 21.12.2018 - 14 B ZB 18.1000 - juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.02.2018 - 1 A 2517/16 - juris; VG Würzburg, Urt. v. 22.03.2018 - W 1 K 17.384 - juris m.w.N).

    Sie konnten vor der Berufung auf diese Möglichkeit im Rahmen einer Versorgungsauskunft ermitteln, ob die zu erwartenden Versorgungsbezüge ausreichend sind und auf dieser Basis eine freiwillige Entscheidung treffen (vgl. zum Ganzen BayVGH, Beschl. v. 21.12.2018 - 14 B ZB 18.1000 - juris, OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.02.2018 - 1 A 2517/16 - juris; VG Würzburg, Urt. v. 22.03.2018 - W 1 K 17.384 - juris; jeweils m.w.N).

    Eine Verfassungswidrigkeit ergibt sich auch nicht für den (Teil)Zeitraum ab dem Überschreiten der besonderen Altersgrenze; vielmehr hält sich die Unanwendbarkeit der Vorschrift im Fall der Zurruhesetzungen nach dem SKPersStruktAnpG auch insoweit und insgesamt im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen (vgl. zum Ganzen BayVGH, Beschl. v. 21.12.2018 - 14 B ZB 18.1000 - juris vom 21.12.2018 a.a.O., OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 13.02.2018 - 1 A 2517/16 - juris; VG Würzburg, Urt. v. 22.03.2018 - W 1 K 17.384 - juris, jeweils m.w.N).

  • VGH Bayern, 21.12.2018 - 14 ZB 18.1000

    Aussetzung des Verfahrens wegen Verfassungsbeschwerde - Verfassungskonformität

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 K 1164/17
    Das Gericht schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen im Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 21.12.2018 (- 14 ZB 18.1000 - juris Rn. 12) an.
  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 K 1164/17
    Danach ist der Eingriff in die versorgungsrechtliche Position des Ausgleichsverpflichteten, der in dem sofortigen und endgültigen Vollzug des Versorgungsausgleichs bei Eintritt des ausgleichspflichtigen Beamten in den Ruhestand liegt, durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 2 GG legitimiert und insgesamt verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.02.1980 - 1 BvL 17/77 - Beschl. v. 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - BVerwG, Urt. v. 19.11.2015 - 2 C 48/13 - jeweils juris).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 K 1164/17
    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 - juris Rn. 39 ff., Beschl. v. 07.02.2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240-262 und juris).
  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 K 1164/17
    Hinsichtlich der verfassungsrechtlichen Anforderungen an den die Ungleichbehandlung tragenden Sachgrund ergeben sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen unterschiedliche Grenzen für den Gesetzgeber, die von gelockerten auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfG, Beschl. v. 04.04.2001 - 2 BvL 7/98 - juris Rn. 39 ff., Beschl. v. 07.02.2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240-262 und juris).
  • BVerwG, 19.11.2015 - 2 C 48.13

    Versorgungsausgleich; Rückabwicklung; Wiedereinsetzung; Nachsichtgewährung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 K 1164/17
    Danach ist der Eingriff in die versorgungsrechtliche Position des Ausgleichsverpflichteten, der in dem sofortigen und endgültigen Vollzug des Versorgungsausgleichs bei Eintritt des ausgleichspflichtigen Beamten in den Ruhestand liegt, durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 2 GG legitimiert und insgesamt verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.02.1980 - 1 BvL 17/77 - Beschl. v. 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - BVerwG, Urt. v. 19.11.2015 - 2 C 48/13 - jeweils juris).
  • BVerfG, 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92

    Verfassungsmäßigkeit der Kürzung der Versorgungsbezüge nach Versorgungsausgleich

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 K 1164/17
    Danach ist der Eingriff in die versorgungsrechtliche Position des Ausgleichsverpflichteten, der in dem sofortigen und endgültigen Vollzug des Versorgungsausgleichs bei Eintritt des ausgleichspflichtigen Beamten in den Ruhestand liegt, durch Art. 6 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 2 GG legitimiert und insgesamt verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Urt. v. 28.02.1980 - 1 BvL 17/77 - Beschl. v. 09.11.1995 - 2 BvR 1762/92 - BVerwG, Urt. v. 19.11.2015 - 2 C 48/13 - jeweils juris).
  • BVerfG, 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08

    Zur Verfassungsmäßigkeit von § 55 Abs 2 S 1 Nr 1 Buchst a BeamtVG - keine

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 K 1164/17
    Sich daraus gegebenenfalls ergebende Unebenheiten, Friktionen und Mängel sowie gewisse Benachteiligungen in besonders gelagerten Einzelfällen müssen hingenommen werden, sofern sich für die Gesamtregelung ein vernünftiger Grund anführen lässt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.05.2004 - 2 BvL16/02 - juris; Beschl. v. 16.03.2009 - 2 BvR 1003/08 - juris).
  • OVG Hamburg, 23.09.2016 - 4 Bs 134/16

    Verfahrensaussetzung mit Blick auf eine Verfassungsbeschwerde oder eine

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.03.2019 - 12 K 1164/17
    Dies ist in der Regel erst der Fall, wenn die Verfassungsbeschwerde durch das Bundesverfassungsgericht gemäß § 93a BVerfGG bereits angenommen wurde (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 15.08.1985 - 11 S 488/85 - DÖV 1986, 250; Beschl. v. 26.5.1998 - 14 S 812/98 - VBlBW 1998, 348) oder es zumindest positive und objektive Anhaltspunkte hierfür gibt (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 23.09.2016 - 4 Bs 134/16 - DVBl 2017, 55).
  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 51.11

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe und Verwerfung eines Antrags auf

  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1998 - 14 S 812/98

    Aussetzung des Verfahrens wegen eines beim BVerwG zur Frage anhängigen

  • VGH Baden-Württemberg, 15.08.1985 - 11 S 488/85

    Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens

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